Allgemeine Geschäftsbedingungen

TRACKS FOR FILM, SCHANZEN-MUSIKVERLAG, SCHANZEN-RECORDS

nachfolgend zusammenfassend genannt TRACKS-FOR-FILM

1.)       Allgemeines:

1.1. TRACKS-FOR-FILM bieten mit ihrem Service musikalische Werke in Form von Audio-CDs und Musikdownloads an, die vom Kunden im Rahmen der jeweils vereinbarten Lizenz genutzt werden können.

1.2 Eine vom Kunden erworbene Lizenz zur Nutzung der Musikwerke unterliegt unseren Lizenzbestimmungen. Zusätzlich gelten für alle von TRACKS-FOR-FILM erbrachten Leistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.)       Auftragserteilung:

2.1 Ein Auftrag an TRACKS-FOR-FILM gilt als erteilt, sobald der Kunde eine der Musikaufnahmen vom TRACKS-FOR-FILM in einer Produktion verwendet oder direkt einsetzt.

2.2 Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste und verpflichtet sich, uns den Einsatz der Musik in Schriftform zu melden.

2.3 Diese Information muss Angaben über den Titel, Komponisten, Labelcode, Musikverlag und über die Länge des Einsatzes des jeweiligen Titels geben.

2.4 Außerdem ist die Art der Produktion (z.B. Industriefilm, Werbespot u.a.) und das Einsatzgebiet der Produktion (Regional, Deutschland, Europa etc.) anzugeben.

2.5 Die Musikmeldung der in einer Produktion genutzten Musik muss spätestens zwei Wochen nach der Verwendung (Ausstrahlung, Veröffentlichung, Vervielfältigung usw.) per Email (mail@tracks-for-film.de) bei uns erfolgen.

2.6 Mit Zustellung der Rechnung und Verwertungsgenehmigung durch TRACKS-FOR-FILM  kommt der Lizenzvertrag zustande.

3.)       TV-Auftragsproduktionen:

3.1.1   TRACKS-FOR-FILM berechnen für Auftragsproduktionen der öffentlich/rechtlichen Fernsehanstalten und der Privatsender mit GEMA-Rahmenvertrag, deren Sendung in einem EG-Land oder in der Schweiz erfolgt, (TV, ausgenommen Werbesendungen) keine Lizenzgebühren (Filmherstellungsrecht).

3.1.2   Voraussetzung ist, dass der Musiknutzer eine Aufstellung der verwendeten Musikwerke mit allen notwendigen Angaben wie Labelcode, Titel, Komponist, Musikverlag und verwendete Spielzeit dem entsprechenden Sender aushändigt und eine Kopie der GEMA-Meldung per Email an:

mail@tracks-for-film.de sendet. Mit erfolgter Meldung gilt die Genehmigung zur Verwendung der Musikwerke als erteilt.

3.2      Eigenproduktionen und Co-Produktionen:

3.2.1   Eigen- und Co-Produktionen von Filmproduzenten und Produktionsfirmen zur TV-Ausstrahlung erfordern eine entsprechende Lizenzierung und sind kostenpflichtig. Ausnahmen von dieser Regelung treffen wir nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung.

3.3      Zweitauswertungen:

3.3.1   Video, DVD, Kino und andere Zweitauswertungen von TV-Produktionen sind  kostenpflichtig und erfordern eine entsprechende Lizenzierung. Im Fall einer  Lizenzierung übertragen wir dem Musikverbraucher alle nicht-exklusiven Filmherstellungs- und -Leistungsschutz-Rechte an den lizenzierten Musikwerken zur Nutzung in den Sendungen die jeweils vereinbart wurden.

3.3.2   Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19 Urhebergesetz (sog. Online-Rechte) sowie die weltweiten Live-Streaming-Rechte (zeitgleiche und unveränderte Wiedergabe im Internet) sind in der Rechteübertragung mit eingeschlossen.

3.3.3   Wenn die Verwertungsrechte ordnungsgemäß bei uns erworbenen wurden, stellen wir den Kunden von allen Ansprüchen Dritter (Musiker,  Produzenten, Dirigenten, u. a.) frei. Ausgenommen sind die Ansprüche von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie Leistungsschutzgesellschaften (z.B. GVL). Falls nicht anders vereinbart, sind alle von uns erteilten Genehmigungen zur Verwendung unserer Musiktitel nicht exklusiv, für exklusive Musiktitel gelten abweichende Lizenzbestimmungen.

4.)       Preise und Zahlungsbedingungen:

  1. Unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste ist verbindlich.
  1. Auf Grundlage der uns übersandten Musikmeldung berechnen wir eventuell anfallende Lizenzgebühren.

4.3 Die Rechnungsbegleichung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

5.)        Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt:

5.1 Die Verwendung unserer Musikaufnahmen (auch teilweise) ohne unsere Genehmigung ist untersagt.

5.2 Jede Musikverwertung ohne entsprechende Genehmigung wird mit Gebühren in doppelter Höhe der derzeitig gültigen Preisliste belegt.

5.3 Das Recht zur Verwendung unserer Musik gilt erst nach bezahlter Rechnung als erteilt.

5.4 TRACKS FOR FILM ist aufgrund einer nicht eingehaltenen Zahlungsfrist ohne weitere Aufforderung oder weiteren Hinweis berechtigt, einen oder mehrere evtl. dritte Nutzer der Produktion über die unlizenzierte Verwendung zu unterrichten und die Gebührenforderung an diese(n) zu stellen.

5.5  Sollte eine Zahlungsfrist nicht eingehalten werden oder eine Musikmeldung nicht erfolgt sein, so ist TRACKS-FOR-FILM berechtigt, einen oder mehrere beteiligte Nutzer der Produktion über die nicht lizenzierte Verwendung zu unterrichten und an diesen die Gebührenforderung zu stellen.

5.6 Ausserdem ist TRACKS-FOR-FILM berechtigt, jegliche Ausstrahlung, Nutzung, Vervielfältigung und/oder Verkauf der Produktion bis zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs zu untersagen, wenn nötig durch einstweilige Verfügung.

6.)       Haftung:

6.1 TRACKS-FOR-FILM haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges eigenes Verhalten.

6.2 Für leicht fahrlässiges eigenes Verhalten haftet TRACKS-FOR-FILM nur, wenn essentielle Vertragspflichten verletzt werden. Essentielle Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, sowie solche, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Vertragspartner gerade zu gewähren hat.

6.3 Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten von TRACKS-FOR-FILM gemäß Ziffer 6.2 ist auf den typischen sowie vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.4 Die Haftung von TRACKS-FOR-FILM nach Ziffer 6.2 und 6.3 ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die auftragsspezifischen Leistungen von TRACKS-FOR-FILM an TRACKS-FOR-FILM bezahlt.

6.5  Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind ungültig für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus einer gegebenen Garantie oder aus nicht verschuldensabhängiger Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.)       Lizenzen

7.1. Die von TRACKS-FOR-FILM angebotene Musik  ist über das Urhebergesetz in der Bundesrepublik Deutschland, und über andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland sowie internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Die Kunden von TRACKS-FOR-FILM werden nicht Eigentümer der Musikwerke, sondern sie erhalten eine Lizenz zu ihrer Nutzung. Diese sind in den nachfolgenden Lizenzbestimmungen ausgeführt.

7.2      Die Kunden von TRACKS-FOR-FILM erkennen an, dass sämtliche Rechte an den von TRACKS-FOR-FILM zur Verfügung gestellten Musikwerken einschließlich etwaiger Lizenz- Urheber- oder sonstige Rechte oder vergleichbarer Rechte ausschließlich TRACKS-FOR-FILM gehören und nicht ohne schriftliche Zustimmung von TRACKS-FOR-FILM genutzt werden dürfen. Insbesondere darf der Kunde die Musikwerke nicht bearbeiten und nutzen. Eine Nutzung des Musikwerks als die dem Kunden mit der Lizenz ausdrückliche erlaubte ist untersagt.

7.3      Die Musik von TRACKS-FOR-FILM ist im Rahmen dieser Lizenzbestimmungen frei von Rechten Dritter (Produzenten, Musikern, Dirigenten etc.).

Ausgenommen hiervon sind Verwertungsgesellschaften wie z.B. GEMA und GVL. Sollte die Anmeldung des genutzten Repertoires bei einer solchen Gesellschaft nicht im Rahmen des Service-Angebots von TRACKS-FOR-FILM vereinbart worden sein, wird der Kunde hiermit darauf hingewiesen, dass er die Rechte für bestimmte Nutzungsformen bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft einzuholen hat (z.B. bei der GEMA die musikalischen Aufführungs- sowie mechanischen Vervielfältigungsrechte). Der Kunde ist für die Einholung der Rechte bei den Verwertungsgesellschaften selbst verantwortlich.

7.4      Bei der Einräumung der Nutzungsrechte wird vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7.1.1 im übrigen auch das Recht, die Musikwerke zu speichern, in das erforderliche Format technisch umzuwandeln und zu komprimieren und/oder zu dekomprimieren erteilt. Weiter ist es gestattet, die Musikwerke zu kürzen, soweit das Persönlichkeitsrecht der Künstler und Urheber davon nicht verletzt wird.

Jede sonstige Bearbeitung oder Umgestaltung der Musikwerke ist nicht erlaubt, insbesondere Samples zu entnehmen, Remixe anzufertigen, inhaltliche Überarbeitungen, Neueinspielungen  sowie Änderungen und Modifizierungen vorzunehmen. Der Verkauf oder Vertrieb von modifizierten Musikwerken durch die Kunden unter eigenem Namen ist untersagt. Weiterhin verbleiben die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Musikwerken auch bei genehmigten Modifizierungen und Änderungen bei den Rechtsinhabern.

7.5      Die Nutzung der Musikwerke ist zudem nicht im Rahmen von Musikdatenbanken oder Musikarchiven gestattet, sie dürfen dort weder  bereitgestellt noch verbreitet noch weiterverkauft werden. Ebenso ist die Nutzung der Musikwerke für Webseitentemplates untersagt.

Untersagt ist auch die Vervielfältigung sowie die  teilweise Vervielfältigung von Musikwerken zur Neulizenzierung oder alleinstehenden Weiterveräußerung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form.

Ausserdem ist es untersagt, Dritten die Musikwerke in Rahmen von elektronischen Netzwerken oder Tauschbörsen zum Download anzubieten bzw. zugänglich zu machen.

Auch Nutzungsarten, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland   sowie der EU, die öffentliche Ordnung  oder die guten Sitten verstoßen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für gewaltverherrlichende, rassistische pornografische und verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art.

7.6      Sollte gegen die obigen Lizenzbestimmungen verstossen werden, behält sich TRACKS-FOR-FILM die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritten vor.

8.)       Unwirksame Bestimmungen:

Falls eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, so setzt das nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen ausser Kraft. Die unwirksame Bestimmung ist stattdessen durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt.

9.)       Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma TRACKS FOR FILM  SCHANZEN-MUSIKVERLAG GbR und SCHANZEN-RECORDS

Hamburg , Winklers Platz 2 in 22767 Hamburg , Januar 2013